| Betrifft:
rock capital
/besitzer: reindl/heimeranstrasse
49, Die mit alten gebäuden handelnde 2006 gegründete
Rock capital kauft günstig erhaltungssatzungsgebiet-
gebäude auf um diese nach der modernisierung in eigentum umzuwandeln.
Rock capital erhält das vorverkaufsrecht bis die umwandelung
nach der modernisierung eingeleitet werden soll. Finanzgeber sind
auch USA Organschaften. ROCK capital oder der BEIRAT
Dipl. Ing. Eva Panitz Architekturbüro Panitz + Partner, München
(beirat der rock capital )
diagnoseklinik dörflinger, DAX unternehmen : Tanja Severin,
Immobilienökonom EBS, DAX-Unternehmen, München, , Florian
Prell, , Bankhaus Hauck & Aufhäuser, München, Dr.
Michael R. Drill , Vorstandsvorsitzender / CEO Lincoln International
AG-
Es ist nationales
recht am ort des Vermögens (Ort grundbuchortes
) auschlaggebend
Und dies besagt das zweckbindungen der öffentlichen förderungen
und erhaltungssatzungsgebiet eingehalten werden müssen.
Durch geschlossenen FONDS und die abgeschlossenheitserklärungen
sollen die modernisierungen vermutlich vor-finanziert werden. Durch
steuerliche massnahmen nach Reinvestitionsrücklage
gem. § 6 b EStG
Anschliessend sollen die durch abgeschlossenheits-bescheide in wohneinheiten
geteilten MIET-wohnhäuser in eigentumswohnungen veräussert
werden. Gemeinhin nennt man das Immobilienspekulation
Zwischen einer steuerlichen zweckerfüllung für soziale
zwecke und einer spekulation liegen steuerliche unterschiede. Ich
kann nicht eingangs zur biildung stiller reserven öffentliche
geförderte kredite erhalten um damit anschliessend spekulationen
einzuleiten.
Bereits jetzt
liegt ein Rechtbeugung vor:
Aufspaltung (§ 123 Abs. 1 UmwG)
Abspaltung (§ 123 Abs. 2 UmwG)
Ausgliederung (§ 123 Abs. 3 UmwG) .
erhaltungssatzungsgebiet /zweckentfremdung
der gewährten staatlichen kredite aus dem sozialfond öffentliche
förderung beim wiederaufbau des anwesens.
diese Zweckerfüllung muss eingehalten werden, andernfalls sind
die gewährten kredite zum privaten zinssatz rückzuzahlen
die beabsichtigte Umwandelung der rechtsform durch umwandlungsgesetz
ist mit den mietern zu erörtern und gegebenenfalls sind alle
Mieter vor der Modernisierung und vor der Zweckentfremdung
1. mieter sind rechtlich aufzuklären = offenlegungspflicht
2. zu befragen ob sie das gesamte anwesen erwerben wollen
3. bei allen plänen zu mitgestaltung miteinzubeziehen
§ 8 KStG Ermittlung des Einkommens
betrifft: steuerliche
zweckerfüllung
Umwandelungsgesetze /Öffentliche förderung zinssätze
Stille reserven / „
Rechtsformumwandlung, -optimierung und –kombination--Rechtsformwechsel
Grundsatz :
Unter einem Formwechsel versteht der Gesetzgeber jeglichen rechtlich
zulässigen Wechsel der Rechtsform eines Rechtsträgers
(Gesellschaft) unter Wahrung der rechtlichen Identität unter
der grundsätzliche Beibehaltung der bisherigen Mitgliedschaftsrechte.“
Öffentlich
hand erhaltene kredite sind zweckgebunden, wurden zum wiederaufbau
des an-wesens geleistet. Eine anschliessende Umwandelung der stillen
Reserven in neue rechtsträger ist somit steuerlich rechtswidrig.
Es sei denn
diese stillen reserven -§
8 KStG Ermittlung des Einkommens --werden
bewertet vor der umwandelung durch modernisierung. Und diese werden
gutgeschrieben- WEM?
Die akkumulatuion der stillen reserven durch erhalt von öffentlicher
förderung sind in die zweckbindung anzurechnen und einzubeziehen
bei einer umwandelung und zwar zugunsten der mieter eine zeckentfremdung
mit anschliessender UMWANDelung der rechtsform ist damit ausgeschlossen.
Reinvestitionsrücklage gem. § 6 b EStG
bis heute sind diese gesetzlichen pflichten nicht erfüllt worden.
Die mieter haben nämlich vor der umwandelung, also auch vor
der morderniserung ein vorverkaufsrecht
sorgfaltspflicht der stadt
diese fakten sind steuerlich zu erhärten wenn rock capital
oder der beirat reinvestitionsrücklage gem. § 6 b EStG
steuerlich wahrnehmen , ist damit bewiesen welchen zweck die modernisierungsmassnahme
hat. Dies muss steuerlich angeben werden, egal von wem.
Damit wären
bei der gesamten planung die mieter miteinzubeziehen als vorverkaufsrecht-innehabende
Personen.
Hier liegt bereits eine rechtbeugung vor.Kein mieter wurde befragt
ob er das anwesen erstehen möchte .
die steuerliche zweckerfüllung reinvestitionsrücklage
gem. § 6 b EStG soll durch die bauliche zweckentfremdung eingeleitet
werden.
Diese form
der reinvestoren mit öffentlich geförderten wohnungen
und im erhaltsungssatzungsgebiet widerspricht der zweck erfüllung.
Die modernisierung
und beantragte zweckentfremdung dient nicht einer verbesserung der
sozialen zweckbindung sondern eine verschlechterung der mieterlage
.
Zwangsläufig ergibt das ziel der vertreibung aus erhaltungssatzungsgebiet
der Mieter und ladenbetreiber.
Wir werden
die konstellation an das finanzamt weiterleiten.
Steuerliche Zweckentbindung:kapital
Es können nicht gemeinnützige förderungen dazu eingesetzt
werden anschliesend die stille Reserven in banker-fonds mit USA
organschaften zu gründen um die nationale gemeinnützigen
zweckerfüllung damit zu hintergehen
Quellen : Reinvestitionsrücklage
gem. § 6 b EStG
Freisetzung
Durch den Verkauf und die Rückmietung von Mobilien
und Immobilien (Sale-and-lease-back) können stille Reserven
beim Verkäufer/Mieter freigesetzt werden, die unter Berücksichtigung
des § 6 b EStG innerhalb von 2 Jahren auf andere Investitionsvorhaben
http://www.aspect-online.de/prodinfo/abc_leasing/freisetzung.htm
http://www.geschlossenefonds.de/%A7_6b-ruecklage.htm
Rücklagenübertragung gemäß §§ 6b,
6c EStG
Für bis Ende 1998 oder ab 2002 nach §§ 6b, 6c EStG
gebildete Rücklagen kann vor Ablauf der 4-jährigen Reinvestitionsfrist
die steuerwirksame Auflösung durch Übertragung auf eine
zum Betriebsvermögen gehörende Beteiligung (direkte Beteiligung
oder mittelbare Beteiligung über gewerblich geprägte GmbH
& Co. KG) an einer speziellen Fondsgesellschaft vermieden werden.
Die Übertragungsquote bemisst sich nach den übertragungsfähigen
Anschaffungskosten für Grundstücke und Gebäude
Nach §6b/6c EStG können Steuern auf Veräußerungsgewinnen
durch Reinvestitionen in Betriebsvermögen gespart werden. Viele
Landwirte, Gewerbetreibende oder Freiberufler verzichten jedoch
auf eine Investition in den eigenen Betrieb, weil der wirtschaftliche
Ertrag zu gering ist, der Betrieb die Investition nicht benötigt
oder ohne Nachfolger dasteht. Deswegen bietet es sich vielfach an,
außerhalb das eigenen Betriebes mit System zu reinvestieren.
Personenunternehmen können Erlöse aus dem Verkauf von
Beteiligungen
an Kapitalgesellschaften nach dem 31.12.2001 bis zu einer Summe
von 500.000 Euro in eine Rücklage nach § 6b Abs. 10 EStG
stellen. Voraussetzung ist, dass der Betrag innerhalb des Wirtschaftsjahres
oder den zwei Folgejahren entweder in beweglichen Investitionsgütern
oder neuen Kapitalbeteiligungen angelegt oder binnen
vier Folgejahren in Gebäude investiert wird. Damit wurde die
Möglichkeit geschaffen, stille Reserven, die bei der entgeltlichen
Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens
aufgedeckt werden, auf bestimmte Reinvestitionsobjekte
zu übertragen.
Die veräußerten
Anteile müssen allerdings vor dem Zeitpunkt der Veräußerung
mindestens sechs Jahre ununterbrochen zum Anlagevermögen gehört
haben.
Begünstigte Reinvestitionsgüter sind Grund und Boden zu
100% innerhalb von 5 Jahren,
Gebäude zu 100% innerhalb von 5 Jahren, neu angeschaffte Anteile
an Kapitalgesellschaften innerhalb von 3 Jahren, abnutzbare bewegliche
Wirtschaftsgüter (z.B. Schiffe) innerhalb von 3 Jahren.
Die Reinvestionsrücklage nach § 6 b EStG bietet die Möglichkeit,
stille Reserven, die bei der entgeltlichen Veräußerung
von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens aufgedeckt werden,
auf bestimmte
Reinvestitionsobjekte
zu übertragen (alte Rücklagen ab 01.01.1999 können
auch übertragen werden). So ist es möglich, Gewinne aus
der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
bis zu einem Betrag in Höhe von EUR 500.000 im Wirtschaftsjahr
der Veräußerung oder in den folgenden zwei Jahren
auf Immobilien zu übertragen.
„
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